Geltungsbereich

Diese AGB gelten für Beratungsleistungen von Glow Ribbonbase gegenüber Verbraucherinnen, Verbrauchern und Unternehmen in Deutschland. Abweichende Bedingungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.

Vertragsschluss

Ein Beratungsvertrag entsteht mit unserer schriftlichen Terminbestätigung (E-Mail genügt) nach Ihrer Anfrage. Das kostenfreie Vorgespräch begründet noch keinen kostenpflichtigen Auftrag.

Leistungen

Gegenstand sind Gespräche, schriftliche Skizzen und Coaching-Elemente gemäß der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Glow Ribbonbase vermittelt keine Arbeitsstellen und erteilt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Mitwirkung

Sie stellen erforderliche Unterlagen rechtzeitig bereit und teilen relevante Änderungen Ihrer Situation mit. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung können Termine verschieben.

Honorare und Zahlung

Es gelten die auf der Seite Honorare genannten Orientierungspreise bzw. das individuell bestätigte Angebot. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Geistiges Eigentum

Arbeitsunterlagen, Vorlagen und Skizzen von Glow Ribbonbase dürfen für Ihren persönlichen beruflichen Wechsel genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte zu kommerziellen Zwecken bedarf unserer Zustimmung.

Haftung

Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine Garantie für einen erfolgreichen Jobwechsel besteht nicht.

Verbraucherstreitbeilegung

Glow Ribbonbase ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Wohnsitzstaates bleiben unberührt, soweit anwendbar.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Änderungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.